Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen der Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH; Stand: (08 / 2023)
GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in der Region Alpenwelt Karwendel. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH – nachstehend „AWK“ abgekürzt – ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung von AWK; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. AWK ist Betreiber(in) der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber(in) entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Print-medien und Onlineauftritte, soweit AWK dort als Herausgeber(in)/Betreiber(in) ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit AWK weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen er-heblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von AWK selbst darstellen noch als solches beworben werden hat AWK lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
1.3. AWK hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleis-tungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Vo-raussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von AWK vorlie-gen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von AWK als Anbieter verbundener Rei-seleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von AWK) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist AWK im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Bu-chungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. AWK haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leis-tungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam verein-bart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von AWK herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsange-bote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorlie-genden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder ab-weichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hinge-wiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele-fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Wider-rufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht je-doch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen ge-schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutio-nen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gast-aufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindli-cher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die ent-sprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebe-nenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterun-gen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruch-nahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung des Gas-tes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entspre-chende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) bzw. Übermittlung der Buchungsbestätigung in Textform. Der Gastaufnahmevertrag kommt mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbe-stätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhän-gig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungs-bestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Vo-raussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reser-vierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastge-bers. Erfolgt die Mitteilung, so wird die Buchung unabhängig von einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

4. Preise und Leistungen
4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gast-gebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die ge-setzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Ne-benkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abge-rechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen wer-den.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergän-zend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

6. An- und Abreise
6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Fol-getag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rück-tritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeit-punkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreiseta-ges zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gast-geber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung ei-nes weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein An-spruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastge-bers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezügli-chen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

7. Rücktritt und Nichtanreise
7.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der An-spruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises ein-schließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, be-stehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kos-tenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetrie-bes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksich-tigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtrau-cherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unter-kunft zu bemühen.
7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine ander-weitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 7.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Be-messung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichti-gung gegebenenfalls nach Ziff. 7.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Be-rücksichtigung von Kurbeiträgen:
◼ Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
◼ Bei Übernachtung/Frühstück 80%
◼ Bei Halbpension 70%
◼ Bei Vollpension 60%
7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuwei-sen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorste-hend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend ge-ringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-rung dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm be-kannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zu-mutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
8.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängel-anzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastge-ber ganz oder teilweise entfallen.
8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außeror-dentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
– soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge-fährdet
– soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleis-tungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Be-förderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zu-sammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistun-gen gekennzeichnet sind.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jewei-ligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von AWK und den Gastgebern bei der Inanspruch-nahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
10.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.

11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. AWK und der Gastgeber weisen jeweils unabhängig voneinander im Hin-blick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder AWK noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile-gung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucher-streitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebe-dingungen verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form in-formiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektroni-schen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
11.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sons-tige Rechtsverhältnis.
11.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
11.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßge-bend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffent-lichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Ge-schäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

© Urheberrechtlich geschützt: TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte,
München | Stuttgart, 2023
Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Sabrina Blandau
Registereintrag: HRB 206524 (AG München)
Dammkarstraße 3
82481 Mittenwald
Telefon: +49 (0)8823 – 339 09
Fax: +49 (0 )8823 – 339 10
irs@alpenwelt-karwendel.de www.alpenwelt-karwendel.de